Mediaton

Rechtsanwältin Sabine Scholz hat gemeinsam mit dem verstorbenen Kollegen Thomas Meissner an der Universität Bielefeld und beim Europäischen Institut für Conflict Management e.V. ihre Ausbildung als Mediatorin abgeschlossen.

Durch das Mediationsverfahren sollen Konflikte umfassend gelöst werden, wobei die Konfliktparteien gemeinsam und selbstverantwortlich zu einer Einigung kommen. Dies ist die Grundlage dafür, dass zukunftsgerichtete Lösungen gefunden werden, die dauerhaft und belastbar sind, sodass Folgekonflikte vermieden werden.

Die Aufgabe der Mediatorin/des Mediators besteht darin, den Einigungsprozess der Parteien zu strukturieren und zu fördern. Dabei sind die Interessen der Konfliktparteien herauszuarbeiten, ein etwaiges Ungleichgewicht zwischen den Parteien auszugleichen und Lösungsmöglichkeiten zu formulieren.

Der Mediationsprozess läuft generell in 5 Phasen ab:

  • Einführung und Vorbereitung der Mediation, Abschluss des Mediationsvertrages
  • Sammlung der Konfliktthemen
  • Klärung der Bedürfnisse und Interessen der Parteien
  • Sammlung und Bewertung von Lösungen
  • Abschlussvereinbarung

Die Dauer der Mediation ist u.a. vom Umfang des Konfliktes und der Anzahl der Beteiligten abhängig.

Grundsätzlich lassen sich Konflikte aus allen Lebensbereichen und Rechtsgebieten im Wege der Mediation lösen. Voraussetzung ist jedoch immer, dass die streitenden Parteien und ihre Anwälte zu einem Umdenken hinsichtlich ihrer Konfliktstrategie bereit sind. So kann eine Mediation nur gelingen, wenn bei den Parteien grundsätzlich der Wille und die Bereitschaft vorhanden ist, eine außergerichtliche, gütliche, wirtschaftlich vernünftige und nachhaltige Einigung erreichen zu wollen. Liegen diese Voraussetzungen vor, bietet die Mediation die Möglichkeit, konstruktiv zu einer zeitnahen, kostengünstigen und vor allem tragfähigen Lösung zu kommen. Die Mediation ist damit in vielen Fällen dem herkömmlichen Gerichts- und Schiedsverfahren überlegen.

Typische Fallkonstellationen in der Mediation sind neben sämtlichen familienrechtlichen Auseinandersetzungen erbrechtliche Streitigkeiten, Fragen der Unternehmensnachfolge, Konflikte aus dem Bau- und Wirtschaftsrecht sowie verwaltungsrechtliche Streitigkeiten, insbesondere die vielfältigen Probleme des Nachbarrechts.

Mit dem Abschluss des Mediationsvertrages treffen wir eine Honorarvereinbarung auf der Basis eines Zeithonorars.