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Herzlich willkommen!

Wir sind eine auf das Medizinrecht spezialisierte Anwaltskanzlei im schönen Norden Schleswig-Holsteins. Sie werden bei uns insbesondere im Bereich des Arzthaftungsrechts, des sonstigen Personenschadensrechts und des Arbeitsrechts kompetent beraten.

Wir greifen bei der Bearbeitung Ihrer Mandate auf viele Jahre Berufserfahrung mit einem entsprechend breiten Erfahrungsschatz zurück. Unser Fokus ist darauf gerichtet, die besondere individuelle Situation unserer Mandant*innen zu betrachten. Dabei berücksichtigen wir auch die menschlichen Aspekte und erörtern mit unseren Mandant*innen auch Kostenrisiken und sonstige Belastungen eines streitigen Verfahrens offen und gründlich.

Das Medizinrecht umfasst neben dem Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, dem Vertragsarztrecht, Berufsrecht der Heilberufe, Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe und Vergütungsrecht der Heilberufe auch das Arzthaftungsrecht. Dies ist ein besonderer Schwerpunkt unserer Arbeit seit den späten 1980er Jahren. Im Bereich des Arzthaftungsrechts vertreten wir vorrangig Patienten, Krankenkassen und Pflegekassen, die Ansprüche aus übergegangenem Recht geltend zu machen haben.

Wir vertreten Sie in allen Fragen des individuellen Arbeitsrechtes wie z.B. bei Arbeitsverträgen, Arbeitszeugnissen, Abmahnungen oder Kündigungen. Sollten Sie von einer Kündigung betroffen sein, weisen wir schon an dieser Stelle darauf hin, dass eine Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen bei dem Arbeitsgericht eingereicht werden muss, damit Sie die Unwirksamkeit der Kündigung überhaupt gelten machen können. Daher sind Kündigungsangelegenheiten für uns Eilsachen und Sie erhalten wenn möglich auch umgehend einen Termin. Daneben beraten und vertreten wir auch im kollektiven Arbeitsrecht. Wir stehen Betriebsräten zur Seite, wenn es um die Mitbestimmungsfragen und sonstige betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeiten geht.

 

Die Anwaltskanzlei Fischer & Hellbardt wurde im Stern 21/2022 und erneut im Stern 21/2023 zu den besten Kanzleien Norddeutschlands im Bereich des Medizinrechts gezählt. Die WirtschaftsWoche führt in der Rubrik der besten Kanzleien für Patienten die Kanzlei Fischer&Hellbardt als "Top Kanzlei 2024" für Medizinrecht auf. Die Bewertungen beruhen auf Empfehlungen anderer Rechtsanwälte.

 

Kanzleigeschichte:

Die Kanzlei wurde durch den Namensgeber Rechtsanwalt Klaus Fischer im Jahr 1984 gegründet und 1987 in eine Sozietät mit Rechtsanwalt Thomas Meissner überführt. Der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Klaus Fischer liegt bereits seit vielen Jahren im Arbeits- und Medizinrecht, während Thomas Meissner schwerpunktmäßig verwaltungsrechtliche, familienrechtliche als auch allgemein-zivilrechtliche Mandate bearbeitete. Im Januar 2016 verstarb Thomas Meissner. Klaus Fischer führte seitdem die Kanzlei mit angestellten Anwältinnen fort.

Im Zeitraum von 1998 bis 2018 führte die Sozietät eine Bürogemeinschaft mit Rechtsanwältin Sabine Scholz, die im Bereich des Familienrechtes sowie als Vertreterin von Nebenkläger*innen (Geschädigten) in Strafsachen tätig war. Zusätzlich war Sabine Scholz Mediatorin.

2018 wurde die Kanzlei von Aline Hellbardt verstärkt, die schwerpunktmäßig im Bereich des Medizinrechtes tätig ist. Zum 01.01.2022 haben Rechtsanwalt Klaus Fischer und Rechtsanwältin Aline Hellbardt eine GbR gegründet und führen nunmehr die Kanzlei als gleichberechtigte Gesellschafter.

Seit dem 10.01.2022 teilen wir uns die Kanzleiräume mit der Rechtsanwältin Janina Johannsen und seit dem 01.03.2023 zusätzlich mit der Rechtsanwältin Annika Jordt in Bürogemeinschaft. 

Rechtsanwältin Johannsen ist neben ihren Schwerpunkten im Steuer- und Arbeitsrecht zudem als Mediatorin tätig.  Mehr Informationen zu ihr finden Sie unter https://meeralsrecht.de/ 

Rechtsanwältin Jordt ist Fachanwältin für Familienrecht und ebenfalls als Mediatorin tätig. Daneben bearbeitet sie auch Fälle des allgemeinen Zivilrechts. Mehr zu ihr finden Sie unter https://kanzlei-jordt.de/