Rechtsanwalt Thomas Meissner †

  • Jahrgang 1957
  • Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg
  • Staatsexamen 1987
  • seit Sommer 1987 Rechtsanwalt in Flensburg in Sozietät mit Rechtsanwalt Klaus Fischer

Rechtsanwalt Thomas Meissner war Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Fachanwalt für Familienrecht und Mediator.

Der Mitbegründer unserer Kanzlei Rechtsanwalt Thomas Meissner ist nach schwerer Erkrankung und vergeblichem Kampf dagegen am 10.01.2016 im Alter von 58 Jahren verstorben. Wir – die Kolleginnen, Angestellten und ich – sind sehr traurig über diesen Verlust.

Thomas Meissner, den ich bereits im Studium kennen und schätzen gelernt hatte, hat von Anfang an unsere Kanzlei entscheidend geprägt. In unserer Sozietät hat Thomas Meissner schwerpunktmäßig verwaltungsrechtliche und familienrechtliche Mandate bearbeitet und auch allgemein-zivilrechtliche Mandate, insbesondere bauvertragliche und nachbarrechtliche Angelegenheiten. Aus den Anfangsjahren ist hervorzuheben sein Engagement für Kriegs-dienstverweigerer, für Asylbewerber und in sozialrechtlichen Auseinandersetzungen. Mit der Zeit traten Familienrecht und öffentliches und privates Baurecht in den Vordergrund.

Auch wenn wir mit zunehmender Spezialisierung sehr unterschiedliche Fachgebiete bearbeitet haben, war Thomas Meissner für die Kolleginnen und für mich stets ein wichtiger und kluger Gesprächspartner, dessen Nachfragen und Rat die Lösung auch schwieriger Probleme des Anwaltsalltags vorangebracht haben.

Durch seine ruhige, verlässliche und großzügige Art hat Thomas Meissner wesentlich dazu beigetragen, dass wir in unserer Kanzlei auf allen Ebenen freundlich, kollegial und zielstrebig zusammenarbeiten. Ausgewogenheit, Engagement mit Augenmaß und kollegiales Verhalten waren die Eigenschaften, die ihm auch im Kollegenkreis außerhalb unserer Kanzlei, bei den Gerichten und bei den Behörden große Achtung einbrachten.

Thomas Meissner fehlt uns. Wir werden unsere Arbeit in seinem Sinne fortsetzen.

Klaus Fischer